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für das Seminar »PR- und Medienarbeit mit der Ferris Bühler Methode« der Ferris Bühler Communications GmbH.

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer (im Folgenden „Teilnehmer“) am Seminar »PR- und Medienarbeit mit der Ferris Bühler Methode« (im Folgenden „Veranstaltung“) und der Ferris Bühler Communications GmbH, Stadtturmstrasse 8, 5400 Baden (im Folgenden „Veranstalter“). Abweichende oder ergänzende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

Zusätzlich gelten die den jeweiligen Veranstaltungsprogrammen beigefügten „Allgemeinen Hinweise“, welche im Seminarkatalog enthalten sind.

2. Anmeldung/Anmeldebestätigung

Der Teilnehmer kann sich über Internet, Brief, Telefon oder E-Mail anmelden. Der Eingang der Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigungs-E-Mail führt jedoch noch nicht zum Abschluss des Seminarvertrages und zu einer verbindlichen Anmeldung. Erst wenn der Veranstalter die Anmeldung geprüft und per E-Mail bestätigt hat, dass die Anmeldung des Teilnehmers verbindlich ist, kommt der Seminarvertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter zustande. Der Seminarvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die im Seminarkatalog angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.

Spätestens 7 Werktage vor dem Veranstaltungsdatum wird der Teilnehmer entsprechend informiert. Der Teilnehmer sollte seine Anreise und Unterkunft erst nach Erhalt dieser Bestätigung buchen.

3. Stornierungen

Eine Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung durch den Teilnehmer ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50,- bis sechs Wochen vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn über Internet, Brief, Telefon oder E-Mail möglich. Bei einer Stornierung bis zu vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte der Teilnahmegebühr, danach die volle Teilnahmegebühr fällig, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt. Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.

4. Absage von Veranstaltungen

Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen (z. B. wegen Erkrankung des Referenten, ohne dass ein Ersatzreferent zur Verfügung steht) nicht möglich, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Die Teilnehmer werden umgehend informiert. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesem Fall erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. Eine Haftung nach Klausel 8 bleibt hiervon unberührt.

5. Änderungen des Veranstaltungsverlaufs

Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und den Ablauf der Veranstaltungen zu ändern oder einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen, umzugestalten oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.

6. Ablehnung einer Anmeldung

Ferris Bühler Communications GmbH kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zu einer Veranstaltung zurückweisen.

7. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung

Die Höhe der Teilnahmegebühren ergibt sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm, das im Seminarkatalog enthalten ist.

Die Teilnahmegebühr ist mit der Anmeldung fällig. Informationen zu der Bankverbindung des Veranstalters finden Sie auf der Rechnung, die Ihnen nach bestätigter Anmeldung zugeschickt wird. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich.

Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 5 % über dem gesetzlichen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Ist bis zum Veranstaltungsbeginn die Teilnahmegebühr nicht beim Veranstalter eingegangen, hat der Veranstalter das Recht, dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung zu verwehren.

Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

8. Urheberrechte

Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Der Veranstalter überlässt dem Besteller die Veranstaltungsunterlagen nur zur bestimmungsgemässen Nutzung.

Die Änderung der Veranstaltungsunterlagen und die Nutzung geänderter Fassungen, die öffentliche Zugänglichmachung, insbesondere im Internet oder in anderen Netzwerken sowie die Verwendung in betriebsinternen Datenbanken sind nicht gestattet. Die – auch auszugsweise – Vervielfältigung, kostenlose oder entgeltliche Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung der Veranstaltungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.

Bei der Veranstaltung entstandene Fotos und Filmaufnahmen können im Rahmen von Beiträgen auf verschiedenen Kanälen von Ferris Bühler Communications GmbH (Webseite, soziale Medien, Newsletter) im Internet veröffentlicht werden.

9. Teilnehmerliste und Bild- und Tonaufzeichnungen

Ferris Bühler Communications GmbH verpflichtet sich, die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich zu behandeln. Wir verwenden die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen. Die Teilnehmer erscheinen mit Angabe von Namen, Funktion im Unternehmen, Unternehmen und Ort auf der Teilnehmerliste der gebuchten Veranstaltung. Ferris Bühler Communications ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung mittels Bild- und Tonträgern aufzuzeichnen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er im Rahmen der Veranstaltung gefilmt und/oder fotografiert wird und diese Bild- und Tonaufzeichnungen verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen, und zwar in allen bekannten Medien einschliesslich des Internets.

10. Haftung

10.1 Die vertragliche und die gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schadensersatz wegen leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird wie folgt beschränkt:

Der Veranstalter haftet bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden; der Veranstalter haftet nicht bei Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie wegen leichter Fahrlässigkeit im Übrigen.

10.2 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden. Darüber hinaus gelten sie nicht, wenn und soweit der Veranstalter eine Garantie übernommen hat.

10.3 Ziffern 10.1 und 10.2 gelten entsprechend für die Haftung des Veranstalters für vergebliche Aufwendungen.

10.4 Der Teilnehmer ist verpflichtet, angemessene Massnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

11. Allgemeines

11.1 Die AGB des Veranstalters unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Baden AG/Schweiz.

11.2 Sollte eine in diesen Bedingungen enthaltene Regelung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

11.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

11.4 Die Ferris Bühler GmbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.